Online Glücksspiele Schweiz: Legale Anbieter, Zahlungsmethoden und Rechtslage 2026
Online Glücksspiele sind in der Schweiz nur über zehn ESBK-bewilligte Online-Spielbanken legal, von denen jede die Online-Erweiterung einer bestehenden Schweizer Spielbank ist. Massgeblich ist dafür das Bundesgesetz über Geldspiele: Websites ohne diese Bewilligung dürfen hier nicht um Spielerinnen und Spieler werben und unterliegen der Netzsperre nach Art. 86 BGS.
Welche Anbieter überhaupt infrage kommen, entscheidet damit der Rechtsrahmen und nicht das Bonusangebot. Dieser Artikel führt zuerst die zehn bewilligten Online-Spielbanken mit Landcasino und Startdatum auf, ordnet danach Spielangebot, Bewilligung, Netzsperre, Steuerpflicht und Spielerschutz ein und behandelt zum Schluss Zahlungswege und Bonusbedingungen als praktische Auswahlkriterien.
Die legalen Online-Glücksspiel-Anbieter der Schweiz im Überblick
Legal sind in der Schweiz ausschliesslich die zehn Anbieter auf der ESBK-Liste; jeder von ihnen ist rechtlich die Online-Erweiterung eines bestehenden Landcasinos, keiner tritt eigenständig auf. Den Anfang machte 2019 jackpots.ch, das Online-Angebot von Casino Baden. Die folgende Übersicht nennt Domain, zugehörige Spielbank und Startdatum, wie sie die ESBK-Liste bei der letzten Prüfung im März 2026 auswies.
| Online-Spielbank | Zugehöriges Landcasino | Online seit |
|---|---|---|
| jackpots.ch | Casino Baden (Grand Casino Baden AG) | 5. Juli 2019 |
| mycasino.ch | Casino Luzern (Grand Casino Luzern AG) | 22. August 2019 |
| online.swisscasinos.ch | Casino Pfäffikon (Casino Zürichsee AG) | 2. September 2019 |
| casino777.ch | Casino Davos (Casino Davos AG) | 9. September 2019 |
| starvegas.ch | Casino Interlaken (Casino Interlaken AG) | 24. Februar 2020 |
| 7melons.ch | Casino Bern (Grand Casino Kursaal Bern AG) | 15. September 2020 |
| pasino.ch | Casino Meyrin (Casino du Lac Meyrin SA) | 16. November 2020 |
| swiss4win.ch | Casino Lugano (Casinò Lugano SA) | 1. März 2021 |
| admiral.ch | Casino Mendrisio (Casinò Admiral SA) | 16. Juli 2025 |
| casineo.ch | Casino Locarno (Casinò Locarno SA) | 17. März 2026 |
Warum online teils von zwölf, teils von zehn bewilligten Anbietern die Rede ist, klärt der Tätigkeitsbericht der ESBK: Der Bundesrat vergab am 29. November 2023 insgesamt 22 Spielbankenkonzessionen für die Jahre 2025 bis 2044, zwölf davon mit einer Konzessionserweiterung fürs Online-Geschäft.
Zwei dieser zwölf Online-Angebote wurden laut dem Bericht eines Schweizer Wirtschaftsmediums 2025 aus finanziellen Gründen eingestellt, und die Zone St. Moritz verlor ihre Bewilligung am 20. August 2025; dafür ging Casino Mendrisio mit admiral.ch am 16. Juli 2025 online. Das Ergebnis sind die zehn aktiven Online-Spielbanken, welche die ESBK-Liste aktuell ausweist.
Ein robustes Prüfmerkmal ersetzt dabei Gütesiegel wie eCOGRA oder GLI, die für die Schweiz keine Rolle spielen. Drei Bedingungen müssen zusammen erfüllt sein; fehlt eine davon, ist das Angebot für Schweizer Spielerinnen und Spieler nicht legal:
- Die Domain endet auf .ch.
- Hinter dem Angebot steht eine bestehende Schweizer Spielbank.
- Der Anbieter ist auf der ESBK-Liste der bewilligten Online-Spielbanken aufgeführt.
Spielangebot: Slots, Tischspiele und Live Casino
Jedes einzelne Spiel benötigt vor dem Start eine eigene ESBK-Bewilligung, unabhängig davon, ob es sich um einen Slot oder einen Tisch handelt. Auf den Seiten der bewilligten Anbieter ist keine bestätigte Auszahlungsquote publiziert; solange die Primärquelle fehlt, steht hier zu keinem Spiel eine feste RTP-Zahl.
Eigens geregelt ist das Live Casino. Als ESBK-qualifizierte Live-Provider gelten bei der letzten Prüfung im Juli 2026 nur vier Unternehmen: Evolution, Playtech, Pragmatic Play und Stakelogic. Ihre Tische stehen auf einer separaten ESBK-Liste der live durchgeführten Online-Geldspiele; wer mit anderen Live-Studios wirbt, arbeitet ausserhalb dieses Rahmens.
Ob ein Spiel zusätzlich im Demo-Modus ohne Echtgeldeinsatz verfügbar ist, unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter. Für den Vergleich zählt deshalb weniger die reine Spielanzahl als die Frage, ob der gewünschte Live-Tisch tatsächlich von einem qualifizierten Provider stammt. Vier Kategorien bestimmen das Angebot der bewilligten Anbieter:
- Video-Slots: grösstes Angebotssegment bei allen zehn Anbietern.
- Progressive Jackpot-Slots: einzelne Jackpots wachsen teils über mehrere Titel hinweg.
- Tischspiele: Roulette, Blackjack und Baccara beziehungsweise Punto Banco, als Zufallsgenerator-Version und häufig auch live.
- Poker: Kleinere Turniere gelten rechtlich als Kleinspiele mit eigenen Regeln, grössere Turniere über eine Spielbank fallen unter dieselben Spielbankenspiel-Vorschriften wie die übrigen Tische.
Ist Online-Glücksspiel in der Schweiz legal? ESBK, Netzsperre und Steuer
Rechtsgrundlage ist das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS), in Kraft seit dem 1. Januar 2019. Der Gesetzestext kennt den Begriff «Glücksspiel» gar nicht: Er unterscheidet Spielbankenspiele, zu denen das Online-Casino zählt, von Grossspielen wie Lotterien und Sportwetten. Für Grossspiele ist nicht die ESBK, sondern die Gespa zuständig; dieser Artikel behandelt ausschliesslich Spielbankenspiele.
Erlaubt ist ein Online-Angebot nur mit Konzessionserweiterung; ohne diese Erweiterung arbeitet ein Anbieter in der Schweiz nicht legal. Die Konzession einer Spielbank erlaubt laut Art. 5 Abs. 2 BGS grundsätzlich nur das Angebot im Haus. Der Bundesrat kann sie auf Gesuch hin um das Online-Recht erweitern (Art. 9 BGS), auch während die Konzession bereits läuft.
Eine Konzessionserweiterung setzt voraus, dass die Betreiberin eine Aktiengesellschaft nach schweizerischem Recht mit Namenaktien ist und ein Sicherheits- sowie ein Sozialkonzept vorlegt (Art. 8 BGS). Jedes einzelne Spiel braucht zusätzlich eine gesonderte Bewilligung der ESBK, bevor es online geht. Ein Gütesiegel einer privaten Prüfstelle ersetzt diesen Schritt für die Schweiz nicht.
Anbieter ohne diese Bewilligung landen auf der Sperrliste: Art. 86 BGS sieht die Netzsperre nicht bewilligter Domains vor, und die aktuelle Fassung der Liste vom 26. Mai 2026 zählt 3’398 Einträge. Allein 2025 kamen 580 neu gesperrte Domains dazu, rund 30 Prozent mehr als im Jahr davor. Eine gesonderte Zahlungssperre kennt das BGS dagegen nicht: Die Sperrwirkung betrifft ausschliesslich den Zugriff auf die Domain, nicht Überweisungen oder Kartenzahlungen.
Strafnormen richten sich gegen Anbieter und Werbetreibende, nicht gegen Spielende. Wer ohne Konzession Spielbankenspiele durchführt, riskiert bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe, bei gewerbs- oder bandenmässiger Begehung bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Werbung für nicht bewilligte Geldspiele kann mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet werden (Art. 131 BGS).
Bis zur Schwelle von CHF 1’071’000 bleiben Gewinne aus Online-Spielbankenspielen bei einem Schweizer Lizenznehmer steuerfrei (Gewinne ab dem 1. Januar 2026); oberhalb davon greift eine Verrechnungssteuer von 35 Prozent. Auch der steuerfreie Teil gehört trotzdem in die Steuererklärung: Kantonale Wegleitungen verlangen die Deklaration als nicht steuerbare Einkünfte, selbst wenn am Ende keine Steuer anfällt. Diesen Punkt übersehen viele Spielende. Für Deutschland, Österreich und Liechtenstein gelten eigene Regulierungen und Bewilligungsverfahren; die Schweizer Bewilligung nach Art. 4 BGS wirkt ausschliesslich im Inland.
Spielerschutz und verantwortungsvolles Spielen
Problematisches Spielverhalten ist im Online-Segment messbar häufiger geworden: Unter Online-Spielenden verdoppelte sich der betroffene Anteil laut der eGames-Studie von Sucht Schweiz und GREA von 2,3 Prozent (2018) auf 5,2 Prozent (2021). Bei den 18- bis 29-Jährigen waren zudem 18,8 Prozent von mässig riskantem oder problematischem Verhalten betroffen.
Vier Schutzinstrumente sind dabei zentral:
- Freiwillige Spielsperre: jederzeit bei einer beliebigen Schweizer Spielbank zu beantragen, danach schweizweit gültig und seit dem 7. Januar 2025 auch in Liechtenstein.
- Sperre durch die Spielbank: Sie muss von sich aus sperren, wenn sie weiss oder annehmen muss, dass eine Person überschuldet ist oder Einsätze tätigt, die in keinem Verhältnis zu Einkommen und Vermögen stehen (Art. 80 BGS).
- Altersgrenze: Minderjährige unter 18 Jahren sind zu Spielbankenspielen grundsätzlich nicht zugelassen (Art. 72 BGS).
- Beratung: Die anonyme Helpline von SOS Spielsucht ist unter der Nummer 0800 040 080 zu jeder Tages- und Nachtzeit erreichbar.
Ein- und Auszahlungen: Twint, PostFinance und weitere Methoden
Neben Twint und PostFinance Pay stehen bei den zehn Anbietern weitere Zahlungsmethoden wie paysafecard und Banküberweisung zur Verfügung. Für alle gilt dieselbe Grundregel: Einzahlungen sind sofort und schon ab kleinen Beträgen möglich, Auszahlungen laufen dagegen ausschliesslich über die Bank und dauern mehrere Werktage.
Wie deutlich diese Asymmetrie ausfällt, zeigt ein Beispiel: Eine Einzahlung von CHF 10 über PostFinance Pay wird sofort und für den Spieler gebührenfrei gutgeschrieben. Ein Gewinn verlässt das Konto dagegen ausschliesslich per Banküberweisung, braucht 3 bis 4 Werktage und geht nur auf ein Konto, das auf denselben Namen lautet wie das Spielerkonto.
Zahlung per Handyrechnung gibt es bei Schweizer Online-Casinos strukturell nicht: Die grossen Telekomanbieter schliessen Geldspiel aus ihren Bezahldiensten aus, und Twint ist an ein Bankkonto gebunden, nicht an die Mobilfunkrechnung. Unter den publizierten Zahlungswegen der ESBK-Lizenznehmer findet sich auch keine Kryptowährung.
Jeder Anbieter verlangt zudem eine Identitätsprüfung, bevor die erste Auszahlung ausgelöst wird; wer die nötigen Unterlagen nicht bereithält, erlebt genau die Verzögerung, die in Erfahrungsberichten am häufigsten als hängende Auszahlung beschrieben wird. Mindestbetrag, Auszahlungsfähigkeit und Dauer der einzelnen Methoden zeigt die Tabelle im Vergleich.
| Methode | Einzahlung | Auszahlung möglich | Mindestbetrag | Dauer |
|---|---|---|---|---|
| Twint | sofort | nein (nur Einzahlung) | anbieterabhängig | — |
| PostFinance Pay | sofort | nein (Auszahlung über Bank) | CHF 10 | sofort gutgeschrieben |
| paysafecard | sofort | nein | CHF 10/25/50/100 (Nominalwerte) | — |
| Banküberweisung | 1–2 Werktage | ja | nicht einheitlich publiziert | 3–4 Werktage (Namensgleichheit) |
Worauf es bei der Auswahl ankommt: Bonusangebote als Kriterium
Wer Angebote vergleicht, merkt schnell, worauf es bei einem Bonus tatsächlich ankommt: nicht auf die beworbene Höhe, sondern auf die Umsatzbedingung dahinter. Ein Willkommensbonus setzt einen Prozentsatz der ersten Einzahlung als zusätzliches Spielguthaben gut, häufig kombiniert mit Freispielen. Massgeblich für den tatsächlichen Wert ist die Umsatzbedingung: der Faktor, mit dem Bonus oder Bonus plus Einzahlung eingesetzt werden muss, bevor eine Auszahlung möglich ist, und die Gültigkeitsfrist, innerhalb derer das zu geschehen hat.
Konkrete Bonushöhen wechseln laufend und werden deshalb bewusst nicht als feste Zahl genannt; wer eine Summe sucht, findet sie zuverlässiger direkt auf der Bonusseite des jeweiligen Anbieters. Rechtlich ist Bonuswerbung ohnehin begrenzt: Art. 74 BGS verbietet aufdringliche oder irreführende Werbung sowie Werbung, die sich an Minderjährige oder gesperrte Personen richtet. Vier Kriterien beeinflussen die Auswahl am stärksten:
- Höhe und Berechnungsgrundlage der Umsatzbedingung: Bonus allein oder Bonus plus Einzahlung.
- Gültigkeitsfrist, innerhalb derer die Umsatzbedingung erfüllt sein muss.
- Spielgewichtung: welcher Anteil eines Slot-, Tischspiel- oder Live-Casino-Einsatzes überhaupt angerechnet wird.
- Maximale Auszahlungsgrenze für Gewinne aus Bonusguthaben.
FAQ – Häufig gestellten Fragen
Ja: Online-Glücksspiel ist in der Schweiz erlaubt, sofern der Anbieter über eine ESBK-Konzessionserweiterung verfügt. Zehn Online-Spielbanken erfüllen diese Voraussetzung derzeit; jede Website ausserhalb dieser Liste ist gesperrt, weil ihr die Bewilligung fehlt.
Bewilligt sind zehn Online-Spielbanken, jede einem bestehenden Landcasino zugeordnet, darunter jackpots.ch (Casino Baden), mycasino.ch (Casino Luzern) und admiral.ch (Casino Mendrisio), das jüngste Angebot vor dem Neuzugang casineo.ch. Namen, Landcasino und Startdatum aller zehn Anbieter stehen in der Tabelle weiter oben.
CHF 10 markiert den Branchenboden: den Mindestbetrag für PostFinance Pay und zugleich den kleinsten paysafecard-Nominalwert. Einzelne Anbieter oder Zahlungswege setzen teils höhere Grenzen; eine einzige, für alle zehn Anbieter gültige Zahl ist primärquellenseitig nicht belegt.
Teilweise: Bei Schweizer Online-Casinos funktioniert Twint nur als Einzahlungsmethode. Für die Auszahlung bleibt ausschliesslich die Banküberweisung, mit 3 bis 4 Werktagen Dauer und der Bedingung, dass Bankkonto und Spielerkonto auf denselben Namen lauten.
Nein, jedenfalls nicht bis zu einer festen Grenze: Bei einem Schweizer Lizenznehmer liegt die Steuerfreigrenze für Gewinne aus Online-Spielbankenspielen bei CHF 1’071’000, und erst oberhalb davon fällt eine Verrechnungssteuer von 35 Prozent an. Deklarationspflichtig bleiben solche Gewinne trotzdem, und zwar als nicht steuerbare Einkünfte.
Getroffen werden vor allem Anbieter und Werbetreibende: Ohne Konzession drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe, in gewerbs- oder bandenmässigen Fällen bis zu fünf Jahre. Der Spieler selbst verliert Rechtsschutz und Steuerprivileg, und der Zugriff auf die Domain wird über die Netzsperre blockiert.
Der Antrag läuft freiwillig über eine beliebige Schweizer Spielbank und wirkt anschliessend schweizweit; seit dem 7. Januar 2025 gilt die Sperre auch in Liechtenstein. Anonym und zu jeder Tages- und Nachtzeit berät zusätzlich SOS Spielsucht unter der Nummer 0800 040 080.
Nicht in der Schweiz: Online-Casinos akzeptieren hier keine Zahlung per Handyrechnung, weil die grossen Telekomanbieter Geldspiel aus ihren Bezahldiensten ausschliessen. Gebunden bleiben Twint und PostFinance Pay an ein Bankkonto, nicht an die Mobilfunkrechnung.